Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Absolutes Halteverbot - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Ein absolutes Halteverbot ist definitiv kein Parkplatz! Umgangssprachlich wird das absolute Haltverbot auch - abgekürzt - als Halteverbot bezeichnet. Es wird durch das Verkehrszeichen Z283 StVO gekennzeichnet. (Gegenstück: eingeschränktes Halteverbot) In der Regel werden die Zeichen paarweise aufgestellt, wobei das Verkehrszeichen Z283-10 StVO (Pfeil in Fahrtrichtung) den Beginn der Zone und das Verkehrszeichen Z283-20 StVO (Pfeil gegen die Fahrtrichtung) das Ende der Zone darstellt. Wenn das Verkehrszeichen einzeln aufgestellt ist, so gilt es auf der Straßenseite, auf der es steht, und zwar in Fahrtrichtung bis zur nächsten Kreuzung oder bis zum nächsten Verkehrszeichen, wodurch die Wirksamkeit aufgehoben wird. Das absolute Halteverbot kann auch zeitlich begrenzt sein, das erkennen Sie am Zusatzzeichen 1042-33 StVO, worauf die Zeitangaben festgehalten sind. Während der angegebenen Zeiten ist dort das Halten vollständig untersagt.