Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Tiefbauamt - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Das Tiefbauamt ist mancherorts Ihr Ansprechpartner für Halteverbotszonen Die Aufgaben der Bauämter unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Das Tiefbauamt ist in der Regel zuständig für den Straßenbau und den Kanalbau. In manchen Orten erhalten Sie dort auch die Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Halteverbotszonen. Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihr Rathaus.