Bei der Schließung einer Firma müssen die Räumlichkeiten ausgeräumt werden. Die erforderlichen Parkflächen für den Auszug sichert ein Halteverbot.
Halteverbotszone spart Aufwand bei der Geschäftsauflösung
Meist ist eine Geschäftsauflösung mit viel Schreibkram und nicht wenigen Behördengängen verbunden. Sind alle erforderlichen bürokratischen und organisatorischen Aufgaben erfüllt und die nötigen Abwicklungsmaßnahmen in die Wege geleitet, wird dann der Auszug aus den Räumlichkeiten oder dem Büro geplant. Nicht vergessen werden darf bei der Koordination die Erfordernis, freie Parkmöglichkeiten vor den Geschäftsräumen zu sichern. Die sicherste Methode, dies zu gewährleisten ist ein beantragtes Halteverbot.
Wozu ein Halteverbot für die Geschäftsauflösung?
Der große Vorteil, den ein Halteverbot bei der Durchführung einer Geschäftsauflösung bringt, ist der Rechtsanspruch, der damit auf die markierte Fläche erlangt wird. Wird die Halteverbotszone von anderen Verkehrsteilnehmern missachtet, kann derjenige, der die Genehmigung für das Halteverbot in Händen hält, von der Polizei das Umsetzen bzw. sogar das Abschleppen des Fahrzeugs erwarten.
Geschäftsauflösung und anschließende Beräumung des Geschäftsgebäudes lassen sich mit einem ordnungsgemäß beantragten und genehmigten Halteverbot erheblich vereinfachen.
Wie ist der grundsätzliche organisatorische Ablauf:
- Steht der genaue Termin für das Freiräumen des Gebäudes bzw. der Räume fest, wird die Behörde – für diesen Fall ist speziell die Straßenbaubehörde zuständig - per Antragsstellung über das Erfordernis für ein Halteverbot informiert. Die Beantragung sollte so früh wie möglich erfolgen, da die Bearbeitungszeiten je nach Ort schwanken.
- Geht der Antrag bei der Behörde ein, wird er bearbeitet und anschließend die Genehmigung für ein Halteverbot erteilt.
- Hält der Firmeninhaber bzw. der Organisator der Auflösung die Genehmigung in Händen, benötigt er für die Umsetzung eines Halteverbot noch die entsprechenden Halteverbotsschilder, da diese von den Behörden nicht für ein Halteverbot zur Verfügung gestellt werden.
- Diese müssen dann gut sichtbar am Anfang und Ende der Zone für ein Halteverbot platziert werden.
- Ist die Beräumung abgeschlossen, werden die Schilder ebenfalls abgebaut und die Zone steht wieder für ihre ursprüngliche Nutzung zur Verfügung – meist als öffentlicher Parkbereich oder auch als Ausfahrt.
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Die Bearbeitung und ihre Koordination ist eine aufwendige Angelegenheit, die viel Aufmerksamkeit und Zeit erfordert. So bietet sich der Gedanke an, die Besorgung des Halteverbots in andere Hände zu geben. Bei Halteverbot123 finden Sie einen günstigen Service, der sich von der Antragsstellung bis zur Besorgung der Schilder und ihrer Aufstellung um alle Belange kümmert.
Und wenn ihre Beräumung beendet ist, baut Halteverbot123 die Halteverbotsschilder auch wieder ab.