Halteverbotszone in Frankfurt beantragen - für private Umzüge und gewerbliche Zwecke
Halteverbot in Frankfurt für 1 Tag inklusive Halteverbotsschilder
nur 149 ,- €
Wo fast 700.000 Menschen und zudem zahlreiche Pendler das Straßennetz belasten, sind Verkehrsprobleme vorprogrammiert. Ein hohes Verkehrsaufkommen lässt die Suche nach einem Parkplatz oft zur Odyssee werden. Für einen Umzugstransporter ist daher ein reservierter Stellplatz für den Transporter mehr als sinnvoll.
Halteverbotszone Frankfurt beantragen für private Umzüge
Eine solche Halteverbotszone kommt vor allem bei privaten Umzügen zum Tragen. Hier ist es erforderlich, zu einer definierten Zeit einen Parkplatz für den Lkw direkt vor der Haustür zu haben.
Wer sich dafür entscheidet, eine Halteverbotszone in Frankfurt zu beantragen, der sollte einige wenige paar Dinge berücksichtigen. Das Formular auf dieser Seite muss rechtzeitig ausgefüllt und abgeschickt werden, da die Einrichtung der Zone eine gewisse Vorlaufzeit braucht. Der Termin muss definitiv feststehen, außerdem sollte man sich über die benötigte Länge der Halteverbotszone im Klaren sein.
Angemeldete Parkverbotszone für gewerbliche Zwecke
Natürlich können es auch gewerbliche Umstände notwendig machen, einen Stellplatz für einen Lkw anzumelden. Etwa dann, wenn Firmenumzüge, Geschäftsauflösungen oder Entrümpelungen anstehen. Doch auch Unternehmen aus dem Baugewerbe profitieren von der Möglichkeit, eine Sperrung von Parkplätzen zu beantragen. Sie können Container abstellen, Material anliefern oder Fassadenarbeiten durchführen, ohne dass andere Fahrzeuge beschädigt werden.
Mitunter nehmen auch Filmteams den Service in Anspruch. Sie bekommen damit Raum direkt für ihre Dreharbeiten oder können Technik- und Versorgungswagen nah am Drehort platzieren.
Ist Parken in „zweiter Reihe“ eine Alternative zum angemeldeten Parkverbot?
Den Umzugswagen in „zweiter Reihe“ abzustellen ist rechtswidrig und kann eun Bußgeld und den Abbruch der Ladeaktivitäten bedeuten. Der Grundtatbestand des Haltens in „zweiter Reihe“ kann bereits mit 15 Euro geahndet werden. Behindert man dabei den Verkehr, so kostet das noch einmal 5 Euro mehr. Wer unzulässig länger als eine viertel Stunde in „zweiter Reihe“ parkt, muss mit bis zu 30 Euro Strafe rechnen.
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Steht ein Umzug nach Frankfurt an?
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