Straßenverkehrsbehörde Duisburg Eine Ausnahmegenehmigung zum Einrichten Ihrer Haltverbotszone in Duisburg wird beantragt bei: Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Baustellenmanagement Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 - Eingang Moselstraße 47051 Duisburg Telefon: 0203-94000 Telefax: 0203-2833666 E-Mail: grundstueckzufahrt@stadt-duisburg.de Kontakt: Raum: E 15 Tel: 0203-2833329 Fax: 0203-2834313 E-Mail: Verkehrsmanagement@stadt-duisburg.de Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr Ohne Terminvereinbarung wird kein Einlass gewährt. zur Webseite Der Tag des Wohnortswechsels rückt immer näher und Sie sind mittendrin im Umzugsfieber. Die Umzugskartons sind gepackt, der Umzugswagen ist bereits bestellt. Doch haben Sie auch an eine Halteverbotszone für den Transporter gedacht? Schließlich können Sie ihn nicht mal eben so zum Be- und Entladen auf die Straße stellen. Und Parklücken, falls sich in der Großstadt Duisburg überhaupt auf die Schnelle welche finden lassen, sind für kleine Umzugswagen vielleicht gerade so ausreichend, nicht aber für einen großen Umzugs-LKW. Wenn Sie nicht in einer entfernten Nebenstraße parken und Ihre schweren Kartons und Möbelstücke hunderte Meter weit schleppen wollen, ist es ratsam, eine Halteverbotszone einzurichten. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde Dafür ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angabe Ihrer Telefonnummer erforderlich, der mindestens zehn Tage vor dem Umzug gestellt werden muss. Die Verkehrszeichen für die Absperrung sind drei Werktage vor dem Umzug aufzustellen, damit sich die anderen Verkehrsteilnehmer im Vorwege darauf einrichten können. Das Thema Halteverbotszone betrifft Sie vielleicht nicht, wenn Sie mit einem Umzugsunternehmen umziehen. Die Einrichtung ist oft im Umzugsservice inbegriffen. Fragen Sie aber lieber noch einmal bei Ihrem Umzugsdienstleister nach. Planen Sie einen Wohnortswechsel ohne ein Umzugsdienst müssen Sie alles selbst erledigen. Das ist Ihnen zu aufwendig? Dann lassen Sie sich doch von Halteverbot123 helfen. Wir übernehmen wahlweise nur die Beschilderung oder die komplette Einrichtung der Halteverbotszone an Ihrem Umzugstag – vom Antrag der Halteverbotszone bis zum Wiederabbau der Schilder. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an. Tel: 030-62735160