Straßenverkehrsbehörde / Ordnungs- und Bürgeramt in Karlsruhe
Genehmigungen zum Einrichten von Halteverbotszonen
Eine Genehmigung für Ihre Halteverbotszone erhalten Sie bei:
Stadt Karlsruhe
Straßenverkehrsstelle / Servicezentrum Auto und Verkehr
Steinhäuserstraße 22
76135 Karlsruhe
Kontakt:
Telefon: 115 (Servicecenter Stadt- und Landkreis Karlsruhe)
Fax: 0721 / 133 3259
E-Mail: strassenverkehrsstelle@oa.karlsruhe.de
Öffnungszeiten: |
Montag: |
08:30 - 12:30 Uhr |
Dienstag: |
08:30 - 12:30 Uhr |
Mittwoch: |
08:30 - 12:30 Uhr |
Donnerstag: |
08:30 - 12.30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag: |
08:30 - 12:30 Uhr |
Zur Zeit können persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.
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zur Webseite
Ein Umzug nach oder in Karlsruhe bringt es mit sich, dass ein erheblicher Parkraum für einen Umzugswagen benötigt wird. Es kommt eher selten vor, dass dieser Parkraum zufällig vorhanden ist. Da ist es ratsam, sich bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden in Karlsruhe um eine Halteverbotszone für die Dauer des Umzugs zu bemühen.
Handhabung der Straßenverkehrsbehörde Karlsruhe mit den Halteverbotsanträgen
In Karlsruhe ist die Straßenverkehrsstelle des Ordnungs- und Bürgeramtes für Fragen rund um die zeitlich befristeten Halteverbotszonen zuständig. Anders als in anderen Städten ist ein schriftlicher Antrag hier zunächst nicht erforderlich, und die Genehmigung ist gebührenfrei. Gemäß der Webseite der Behörde genügt eine telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 115
Das ist recht unbürokratisch, allerdings muss sich der Antragssteller selbst um die Organisation und das Aufstellen der Halteverbotsschilder in Karlsruhe kümmern. Erhältlich sind die Schilder beim Tiefbauamt, dort können sie gegen eine Gebühr gemietet werden. Man sollte allerdings auf das fristgerechte und exakte Beschildern achten.
Unkomplizierte Hilfe dank Halteverbot123
Wem der Aufwand einer selbstständigen Beantragung und Ausschilderung der Halteverbotszone zu groß ist, der kann sich vertrauensvoll an Halteverbot123 wenden. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Arbeit vom Antrag bis zur Beräumung der Halteverbotsschilder. Dann hat der Kunde selbst mit den Straßenverkehrsbehörden gar nichts zu tun.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160