Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde / Bürger- und Ordnungsamt Kiel

Ausnahmegenehmigungen zum Einrichten von Haltverbotszonen

Den Antrag für Ihre  Halteverbotszone in Kiel  nimmt entgegen:

 

Bürger- und Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde
Abteilung Einwohner- und Verkehrsangelegenheiten:
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel

Kontakt:
Telefon: je nach Bezirk, siehe unten
Telefax: 0431 / 901-62008
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kiel.de

Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
   

Telefonnummern nach Bezirken:

Bezirke:
Schreventeich / Hasseldieksdamm, Mettenhof, Hassee / Vieburg, Kiel-Mitte bis Höhe Exerzierplatz

Telefon: 0431 / 901-2011


Bezirke:
Kiel-Mitte ab südlich Exerzierplatz, Meimersdorf / Moorsee, Wellsee / Kronsburg/Rönne, Elmschenhagen / Kroog, Gaarden, Ellerbek/Wellingdorf, Neumühlen-Diedrichsdorf und Oppendorf

Telefon: 0431 / 901-2012


Bezirke:
Schiksee, Pries / Friedrichsort, Holtenau, Wik, Steenbek-Projensdorf, Suchsdorf, Russee / Hammer, Ravensdorf / Brunswik / Düsternbrook

Telefon: 0431 / 901-2016

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Ob bei einem Umzug, bei einer Wohnungsauflösung oder einer Entrümpelung – wer in Kiel freien Parkraum für einen Lkw benötigt, wird an einer reservierten Halteverbotszone kaum vorbei kommen. Da wäre es fast ein wenig fahrlässig, sich auf das Glück eines hinreichend großen freien Parkplatzes zu verlassen. Man ist gut beraten, sich rechtzeitig um eine offizielle Halteverbotszone zu kümmern, denn diese ist auch für die anderen Verkehrsteilnehmer verbindlich.

Wer stellt in Kiel die Genehmigung aus?

Für eine zeitlich befristete Halteverbotszone ist in Kiel die Abteilung Einwohner- und Verkehrsangelegenheiten des Bürger- und Ordnungsamtes zuständig. Diese weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht zulässig ist, eigenmächtig einen Parkraum mittels Flatterbänder oder Hinweisschilder freizusperren.

Eine ordnungsgemäße Halteverbotszone bedarf unbedingt der Zustimmung des Amtes. Diese erhält man in aller Regel nach Vorlage des ausgefüllten Antragsformulars. Darauf ist neben den Personenangaben sowie dem Ort und dem Datum der Sperrung auch eine Information darüber gefordert, ob die Halteverbotszone am Fahrbahnrand, auf dem Seitenstreifen oder auf dem Gehweg eingerichtet werden soll.

Wurde die (in Kiel kostenlose) Genehmigung erteilt, so ist der Antragsteller in der Pflicht, die Beschilderung vorzunehmen. Halteverbotsschilder können von entsprechenden Firmen gemietet werden müssen in der Regel sicherheitshalber vier Tage vor Beginn der Genehmigung aufgestellt sein.

Halteverbot123 als Dienstleister für Beschilderung und Antragsstellung

Wer auf Halteverbot123 als Partner vertrauen möchte, muss sich um die fristgerechte Beschilderung in Kiel keine Gedanken mehr machen. Auf Wunsch übernimmt Halteverbot123 auch gern die Korrespondenz mit der Straßenverkehrsbehörde in Kiel und beantragt die erforderliche Halteverbotszone in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160