Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde bzw. Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig

Ausnahmenehmigungen zum Einrichten von Haltverbotszonen

Wer eine  Halteverbotzone Leipzig benötigt, wendet sich an:

 

Stadt Leipzig

Verkehrs- und Tiefbauamt
Straßenverkehrsbebörde / Verkehrsmanagement
Technisches Rathaus
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig

Kontakt:

Leitung
Zimmer: C.4.014
Telefon: 0341 / 123-3469
E-Mail: vta-svb@leipzig.de


Telefon: 0341 / 115
Telefax: 0341 / 123-3485
E-Mail: vta-umzuege@leipzig.de

Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
   

Bis auf Weiteres keine offenen Sprechzeiten.

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Wer nach Leipzig umziehen möchte, sollte sich unbedingt um eine Halteverbotszone für den Umzugswagen bemühen. Denn es ist angesichts der Verkehrslage und der Parkplatzsituation kaum ratsam, sich auf sein Glück zu verlassen. Wer sich selbst um eine Halteverbotszone kümmern möchte, muss an zwei Dinge denken. Zunächst muss die Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde beantragt und genehmigt werden. Schließlich muss die Halteverbotszone fristgerecht ausgeschildert werden.

Wer ist in Leipzig für Halteverbotszonen zuständig?

Wer in Leipzig eine Halteverbotszone benötigt, muss sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde, das Verkehrs- und Tiefbauamt, wenden. Dieses hat seine Büros im Technischen Rathaus in der Prager Straße. Es genügt bereits ein formloser Antrag, der allerdings alle relevanten Informationen enthalten muss. So sind natürlich die Personen- und Kontaktdaten des Antragsstellers erforderlich. Zudem muss angegeben werden, wo und wann die Halteverbotszone benötigt wird. Dabei ist im Besonderen auch auf den genauen Zeitraum zu achten. Darüber hinaus sollten Angaben über die jeweilige Verkehrssituation an betreffender Stelle gemacht werden. Ist es möglicherweise eine Zone mit einem eingeschränkten oder uneingeschränkten Parkverbot?

Wurde die Genehmigung erteilt, muss man sich noch um die Beschilderung kümmern. Entsprechende Halteverbotsschilder bekommt man in der Regel bei örtlichen Fachbetrieben.

Bitte beachten Sie: Die Stadt Leipzig erwartet für den Umzug einen Antrag nach §45 StVO statt - wie üblich für Halteverbote bei Umzügen - nach §46. Das bedeutet, dass die Stadt einen fachgerecht erstellten Verkehrszeichenplan von Ihnen erwartet, was zumindest unüblich ist. Bitte klären Sie unter der o.g. Telefonnummer mit der Behörde ab, ob Sie tatsächlich einen Verkehrszeichenplan erstellen müssen.

Darf es ein wenig bequemer sein?

Wer nicht die Zeit hat, sich spätestens drei Tage vor dem Umzug um die Beschilderung der Halteverbotszone in Leipzig zu kümmern, kann diese Aufgabe auch vertrauensvoll in die Hände von Halteverbot123 legen. Auf Wunsch kümmert sich Halteverbot123 überdies um den Antrag bei den Straßenverkehrsbehörden in Leipzig.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160