Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde in Mainz

Zuständig für Sondernutzungserlaubnisse für Halteverbote

In Mainz nimmt die Straßenverkehrsbehörde den Antrag für Ihre  Halteverbotszone entgegen:
 

Stadtverwaltung Mainz
Straßenverkehrsbehörde
Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift:
Postfach 3820
55028 Mainz

Kontakt:
Telefon: 06131 / 12-2104
Telefon: 06131 / 12-4071
Telefax: 06131 / 12 -3407 (Abteilungsleitung)
E-Mail: stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerde@stadt.mainz.de

Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
 

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.


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Um Parkraum zum Be- und Entladen eines Umzugswagens oder anderer Transporter zu reservieren, zum Abstellen von Containern für die Entsorgung von Bauschutt und Sperrmüll oder das Absichern der Be- und Entladung einer Baustelle benötigen Sie eine Halteverbotszone. Das Aufstellen einer Halteverbotszone innerhalb der Stadt Mainz setzt deren Genehmigung voraus.

 

Der Antrag für eine Halteverbotszone sollte neben persönlichen Kontaktdaten Ort, Datum und Uhrzeit bzw. Zeitraum sowie die Länge der Halteverbotszone beinhalten. Die Genehmigung wird nach Entrichtung einer Gebühr von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt. Planen Sie für die schriftliche Antragstellung Ihrer Halteverbotszone eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen ein. Die Haltverbotszone selbst muss fünf volle Tage vor Beanspruchung eingerichtet werden. Die Schilder für die Einrichtung der Halteverbotszone müssen Sie selbst besorgen.

Der Service von Halteverbot123

Sollten Sie Ihre Halteverbotszone selbst beantragen, möchten sich aber die eigenständige Beschilderung der Halteverbotszone ersparen, geben Sie diese getrost in unsere Hände. Wir übernehmen dann die rechtzeitige und ordnungsgemäßen Einrichtung der Halteverbotszone. Hierfür benötigen wir lediglich die Genehmigung Ihrer Halteverbotszone, die Sie uns per Fax (030 629 01 981) oder Email zusenden können.

Wenn Sie sich Zeit und Mühe für die Beantragung der Halteverbotszone, die Besorgung der Verkehrsschilder und deren Aufstellung vor Ort sparen möchten, beauftragen Sie einfach uns für die rechtzeitige Antragstellung und Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Mainz.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an. Tel: 030-62735160