Straßenverkehrsbehörde bzw. Ordnungsamt Münster
Ausnahmenehmigungen zum Einrichten von Haltverbotszonen
Stadt Münster
Ordnungsamt/Straßenverkehrsabteilung
Klemensstraße 10
48143 Münster
Kontakt:
Tel: 0251 / 492-3290 oder -3291
E-Mail: strassenverkehr@stadt-muenster.de
Abholung: Raum 6.039
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8:00 - 12:00
Do zusätzlich: 15:00 - 18:30
Zur Zeit ist persönlicher Besuch der Stadtverwaltung nur bei dringenden Anliegen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Egal, ob Sie die Stadt Münster verlassen oder ob Sie dorthin ziehen, Sie benötigen in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung für die Einrichtung einer Halteverbotszone für den Umzugs-Lkw an Ihrem Umzugsort.
Wenn Sie diese in Händen halten, dürfen Sie nach Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften und gesetzlichen Fristen Halteverbotsschilder durch eine Fachfirma aufstellen lassen. Diese Firma muss dafür sorgen, dass die Schilder rechtzeitig laut Aufstellungsfristen der Stadt Münster aufgestellt werden. Außerdem muss die Firma gewährleisten, dass die Schilder zeitnah nach Erledigung der Arbeiten wieder abgebaut und abgeholt werden.
Der Service von Halteverbot123
Wenn Sie weder Zeit noch Lust haben, sich um diese Formalien zu kümmern und Sie lieber die Zeit mit anderen Angelegenheiten rund um Ihrem Umzug verbringen wollen, können Sie auch uns mit der Aufstellung der Halteverbotsschilder beauftragen. Es fallen für Sie dann keine Gebühren mehr an, wir berechnen Ihnen lediglich die Beschilderung selbst. Hierzu brauchen wir von Ihnen Ihre Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde Münster, die Sie uns entweder per Fax oder E-Mail zukommen lassen können.
Wir erledigen auf Wunsch alle Arbeiten für Sie!
Selbstverständlich sind wir auch in der Lage, sämtliche Arbeiten, auch die Einholung der Genehmigung, als Komplettleistung zu übernehmen.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160