Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Wiesbaden

Genehmigung zum Einrichten von Haltverbotszonen

Die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Wiesbaden beantragen Sie hier:

Stadt Wiesbaden
Straßenverkehrsbehörde
Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift:
Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Kontakt:
Tel: 0611 / 31-8495
Fax: 0611 / 31-3912
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@wiesbaden.de

Öffnungszeiten:
Mo, Mi und Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

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Wer ist in Wiesbaden für Halteverbote zuständig?

Üblicherweise wird eine Halteverbotszone für den Umzug beantragt. In Wiesbaden ist die Straßenverkehrsbehörde als Unterbehörde des Ordnungsamtes für derlei Fragen zuständig. Anträge können auch im Internet heruntergeladen werden.

Wurde die Genehmigung erteilt, so ist der Umziehende natürlich auch noch für das Aufstellen der Beschilderung verantwortlich. Die Schilder müssen vier Tage vor Beginn der Halteverbotszone aufgestellt werden. Wer eigenmächtig entsprechende Halteverbotsschilder aufstellt, greift widerrechtlich in den Straßenverkehr ein und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Natürlich müssen die Schilder nach Ablauf der Sperrzeit auch wieder von der Straße entfernt werden.

Halteverbot123 als Servicedienstleister für Halteverbotszonen

Allerdings steht manch einer vor dem Dilemma, nicht rechtzeitig nach Wiesbaden zu kommen, um die Beschilderung der Halteverbotszone in Wiesbaden vorzunehmen. Hier kann Halteverbot123 Abhilfe schaffen. Auf Wunsch stellen wir die Beschilderung fristgerecht an der richtigen Stelle auf und entfernen sie nach dem Umzug auch wieder. Dafür benötigen wie in Kopie die amtliche Genehmigung für das Halteverbot. Wer die Halteverbotszone komplett in die Hände von Halteverbot123 legen möchte, braucht sich auch um die Beantragung bei den Straßenverkehrsbehörden in Wiesbaden keine Gedanken machen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160