Deutsche Straßenverkehrsbehörden mit allen Kontaktdaten nach Städten geordnet

Wir haben für Sie Kontaktdaten, Telefonnummern und Fax-Nummern der Straßenverkehrsämter der größten Städte Deutschlands zusammengefasst:

 

 

Straßenverkehrsbehörden erteilen die Genehmigungen für Ihre Halteverbotszone


Hinter dem Wortungetüm "Straßenverkehrsbehörde" verbirgt sich nicht einfach nur eine kontrollierende Behörde, sondern auch ein wichtiger Dienstleister für den Bürger. Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Halteverbotsschildern sind diese Straßenverkehrsämter ihre zentralen Ansprechpartner.

Wir haben für Sie Kontaktdaten, Telefonnummern und Fax-Nummern der Straßenverkehrsämter der größten Städte Deutschlands zusammengefasst:

 

 
 

Verschaffen Sie sich Platz - auch Sie können eine Halteverbotszone beantragen

Als Wächter über die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes vergeben die Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer, Städte und Gemeinden Sondernutzungsrechte zur Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Bei Bedarf können hier Bürger, Firmen und öffentliche Einrichtungen bei den Straßenverkehrsämtern eine temporäre Halteverbotszone beantragen. Nach der Einholung der Genehmigung dürfen spezialisierte Dienstleister - aber auch jeder Bürger selbstständig - Halteverbotsschilder für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr aufstellen. So können z.B. Umzüge weitaus stressfreier durchgeführt werden. Genügend Platz ist dann für ihre Fahrzeuge fast immer vorhanden.

Die zuständigen Stellen der Ämter und Behörden können unterschiedliche Namen tragen

Die Behörden und Ämter für den Straßenverkehr in Deutschland tragen jedoch regional unterschiedliche Namen. So heißt z.B. die zuständige Behörde in Düsseldorf "Amt für Verkehrsmanagement", in München "Kreisverwaltungsreferat". In einigen Städten, wie in Magdeburg, sind die Tiefbauämter zuständig. In Hamburg genehmigen Halteverbotszonen die zuständigen Polizeikommissariate und in Berlin die jeweiligen Ordnungsämter.