Deutsche Straßenverkehrsbehörden mit allen Kontaktdaten nach Städten geordnet
Wir haben für Sie Kontaktdaten, Telefonnummern und Fax-Nummern der
Straßenverkehrsämter der größten Städte Deutschlands zusammengefasst:
Straßenverkehrsbehörden erteilen die Genehmigungen für Ihre Halteverbotszone
Hinter dem Wortungetüm "Straßenverkehrsbehörde" verbirgt sich nicht einfach nur eine
kontrollierende Behörde, sondern auch ein wichtiger Dienstleister für den Bürger. Bei der
Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Halteverbotsschildern sind diese
Straßenverkehrsämter ihre zentralen Ansprechpartner.
Wir haben für Sie Kontaktdaten, Telefonnummern und Fax-Nummern der
Straßenverkehrsämter der größten Städte Deutschlands zusammengefasst:
Verschaffen Sie sich Platz - auch Sie können eine Halteverbotszone
beantragen
Als Wächter über die Nutzung des
öffentlichen Straßenlandes vergeben die Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer,
Städte und Gemeinden Sondernutzungsrechte zur Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Bei
Bedarf können hier Bürger, Firmen und öffentliche Einrichtungen bei den
Straßenverkehrsämtern eine temporäre Halteverbotszone beantragen. Nach der Einholung der
Genehmigung dürfen spezialisierte Dienstleister - aber auch jeder Bürger selbstständig -
Halteverbotsschilder für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr aufstellen. So können
z.B. Umzüge weitaus stressfreier durchgeführt werden. Genügend Platz ist dann für ihre
Fahrzeuge fast immer vorhanden.
Die zuständigen Stellen der Ämter und Behörden können
unterschiedliche Namen tragen
Die Behörden und Ämter für den Straßenverkehr in Deutschland tragen jedoch regional
unterschiedliche Namen. So heißt z.B. die zuständige Behörde in Düsseldorf "Amt
für Verkehrsmanagement", in München "Kreisverwaltungsreferat". In einigen
Städten, wie in Magdeburg, sind die Tiefbauämter zuständig. In Hamburg genehmigen
Halteverbotszonen die zuständigen Polizeikommissariate und in Berlin die jeweiligen Ordnungsämter.